Das Thema: Versorgungsmanagement
Unter Versorgungsmanagement versteht das SGB V in erster Linie den Anspruch aller gesetzlich Versicherten auf ein Überleitungsmanagement beim Wechsel der Sektoren, z. B. stationär zu ambulant etc..
Im Allgemeinen fassen die Krankenkassen unter diesem Begriff alles zusammen, was mit der gezielten Versorgung bestimmer Versichertengruppen zu tun hat und verbinden das dann mit den neuen Versorgungsformen, wie Integrierte Versorgung (§ 140a ff), Besondere ambulante Versorgung (§ 73c), Hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b) und natürlich auch Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke (DMP § 137).
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